Am 5. März 2026 hat der Bundestag mit 320 zu 268 Stimmen die Umgestaltung des Bürgergelds beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 heißt es offiziell "Grundsicherungsgeld". Die Reform bringt härtere Sanktionen, strengere Mitwirkungspflichten und den Wegfall der Karenzzeit beim Vermögen. Rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland sind direkt betroffen. Sozialverbände und Human Rights Watch warnen vor verfassungsrechtlichen Problemen. Hier erfährst du, was sich konkret ändert, was gleich bleibt und was die Reform für dich bedeutet.
Was sich ab Juli 2026 ändert
Die Regelsätze bleiben 2026 unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat. Es handelt sich um eine sogenannte Nullrunde: Die Beträge wurden weder erhöht noch gesenkt.
| Regelbedarfsstufe | Personengruppe | Monatlich |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 Euro |
| Stufe 2 | Partner in Bedarfsgemeinschaft (je Person) | 506 Euro |
| Stufe 3 | Erwachsene unter 25 im Haushalt der Eltern | 451 Euro |
| Stufe 4 | Jugendliche 15 bis 17 Jahre | 471 Euro |
| Stufe 5 | Kinder 7 bis 14 Jahre | 390 Euro |
| Stufe 6 | Kinder 0 bis 6 Jahre | 357 Euro |
Zusätzlich zum Regelsatz übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern sie "angemessen" sind. Jede Kommune legt eigene Mietobergrenzen fest. In München liegt die Grenze für eine alleinstehende Person bei 911 Euro, in Berlin bei 449 Euro, in Leipzig bei 345 Euro.
Die größten Änderungen betreffen vier Bereiche: Sanktionen, Mitwirkungspflichten, Vermögen und den Grundsatz "Arbeit vor Qualifizierung".
Härtere Sanktionen
Das bisherige Stufenmodell (10, 20, 30 Prozent Kürzung) wird durch ein deutlich schärferes System ersetzt. Beim ersten Meldeversäumnis droht bereits eine Kürzung von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate. Beim dritten Meldeversäumnis können sämtliche Geldleistungen für mindestens einen Monat komplett eingestellt werden.
Bei der Ablehnung zumutbarer Arbeit greift sofort eine 30-Prozent-Kürzung. Bei hartnäckiger Verweigerung ist eine vollständige Streichung aller Leistungen möglich, auch der Kosten für Unterkunft und Krankenversicherung, für bis zu zwei Monate.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 geurteilt, dass Kürzungen über 30 Prozent mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Die neue Regelung geht über diese Grenze hinaus. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) räumte ein, man verschärfe "bis an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen". Sozialverbände haben angekündigt, Verfassungsbeschwerden vorzubereiten.

Vermittlungsvorrang und Mitwirkungspflichten
Das Bürgergeld hatte den Grundsatz "Qualifizierung vor Vermittlung" eingeführt: Erst Weiterbildung, dann Jobsuche. Die neue Grundsicherung dreht das um. Jetzt gilt wieder der Vermittlungsvorrang: Es wird zuerst geprüft, ob eine schnelle Arbeitsaufnahme möglich ist. Qualifizierungen werden nur noch bewilligt, wenn keine Vermittlung absehbar ist.
Jede legale Arbeit gilt als zumutbar, unabhängig von deiner bisherigen Qualifikation. Ein täglicher Arbeitsweg von bis zu 2,5 Stunden (Hin- und Rückweg) bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit ist zumutbar. Alleinstehende sollen grundsätzlich in Vollzeit arbeiten.
Neu ist auch die verschärfte Pflicht für Eltern mit Kleinkindern. Mitwirkungspflichten greifen jetzt ab dem 15. Lebensmonat des Kindes, sofern eine Betreuung verfügbar ist. Bisher lag die Grenze beim dritten Geburtstag.
Das Weiterbildungsgeld von 150 Euro pro Monat bleibt bestehen, ebenso die Prämien für bestandene Zwischen- (1.000 Euro) und Abschlussprüfungen (1.500 Euro).
Was beim Vermögen passiert
Die großzügige Karenzzeit des Bürgergelds (40.000 Euro Schonvermögen im ersten Jahr) fällt komplett weg. Ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs wird dein Vermögen geprüft. Die neuen Freibeträge sind nach Alter gestaffelt:
| Alter | Schonvermögen |
|---|---|
| Unter 20 Jahre | 5.000 Euro |
| 20 bis 40 Jahre | 10.000 Euro |
| 41 bis 50 Jahre | 12.500 Euro |
| Über 50 Jahre | 15.000 bis 20.000 Euro |
Auch bei den Wohnkosten entfällt die Karenzzeit. Ab dem ersten Tag wird geprüft, ob die Miete angemessen ist. Höhere Wohnkosten werden maximal bis zum 1,5-Fachen der örtlichen Mietobergrenze übernommen.
Wie die Reform bewertet wird
Ein Bündnis aus 38 Sozialverbänden, darunter Paritätischer, Diakonie, Caritas, SoVD und DGB, warnt vor den Folgen. Der DGB nennt die neue Grundsicherung einen "sozialen Rückschritt", der "nicht eine Person" in sichere Beschäftigung bringe. Der Deutsche Mieterbund warnt vor Wohnungslosigkeit durch die Streichung der Mietkosten bei Sanktionen.
Human Rights Watch kritisierte die Reform am Tag der Bundestagsabstimmung. Die Organisation sieht Verstöße gegen Art. 1 und Art. 20 des Grundgesetzes sowie gegen den UN-Sozialpakt. Besonders betroffen seien Alleinerziehende und Kinder.
Die Forschungslage stützt die Kritik: Der Bundesrechnungshof untersuchte 2025 in einem Bericht mit dem Titel "Sanktionen ohne Wirkung" 265 Fälle und stellte fest, dass 30-Prozent-Kürzungen "häufig keine erkennbare Wirkung" zeigten. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) fand heraus, dass tatsächliche "Totalverweigerer" nur 0,4 Prozent aller Bürgergeldempfänger ausmachen. 86 Prozent aller Sanktionen betreffen verpasste Termine, nicht Arbeitsverweigerung.

Rechenbeispiele
Alleinstehend, kein Einkommen (Berlin): 563 Euro Regelsatz + 449 Euro Miete + 80 Euro Heizung = rund 1.092 Euro pro Monat.
Alleinerziehend, 2 Kinder (6 und 12 Jahre): 563 Euro Regelsatz + 203 Euro Mehrbedarf Alleinerziehend + 780 Euro für zwei Kinder + 50 Euro Kindersofortzuschlag + 720 Euro Miete und Heizung = rund 2.316 Euro Gesamtbedarf. Abzüglich 518 Euro Kindergeld bleiben rund 1.798 Euro Auszahlung.
Alleinstehend mit Minijob (603 Euro): Vom Minijob-Einkommen bleiben 209 Euro anrechnungsfrei. Anrechenbares Einkommen: 394 Euro. Das Jobcenter zahlt die Differenz zum Gesamtbedarf. Insgesamt stehen dir rund 1.301 Euro zur Verfügung.
Was du jetzt wissen musst
Bis zum 30. Juni 2026 gelten die bisherigen Bürgergeld-Regeln. Ab dem 1. Juli greift die neue Grundsicherung schrittweise. Wenn du aktuell Bürgergeld beziehst, musst du keinen neuen Antrag stellen. Dein Bewilligungsbescheid läuft weiter.
Prüfe, ob dein Vermögen unter den neuen Freibeträgen liegt. Falls du bisher von der Karenzzeit profitiert hast, könnte sich deine Situation ab Juli ändern. Halte Termine beim Jobcenter unbedingt ein: Schon ein verpasster Termin kann eine 30-Prozent-Kürzung für drei Monate auslösen.
Wer Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen kann, sollte prüfen, ob das günstiger ist als die neue Grundsicherung. Wohngeld ist eine vorrangige Leistung und kann in manchen Fällen zu einem höheren Gesamteinkommen führen, ohne die verschärften Mitwirkungspflichten.





